: Auflagen für Nord Stream 2
Das umstrittene Pipelineprojekt Nord Stream 2 muss sich auf neue EU-Vorschriften einstellen, kann aber voraussichtlich weiter gebaut und betrieben werden. Dies ist Ergebnis eines Kompromisses, den Vertreter der EU-Länder, des Europaparlaments und der EU-Kommission erzielt haben. Erstmals gelten künftig EU-Energieregeln auch für Pipelines, die aus anderen Staaten in die EU führen. Demnach darf zum Beispiel die Produktion von Erdgas und der Betrieb der Pipeline nicht in einer Hand liegen – anders als bei Gazprom. Ein Betreiber muss Konkurrenten die Nutzung der Leitung gegen Gebühr erlauben. Die Regeln sollen den Wettbewerb ankurbeln und Monopolpreise vermeiden. „Das ist ein großer Fortschritt hin zu einem integrierten Gas-Binnenmarkt“, kommentierte EU-Kommissar Miguel Arias Cañete.
Im Umkehrschluss können solche Auflagen Profite schmälern und Betreibern das Leben so schwer machen, dass Projekte wie Nord Stream 2 theoretisch unrentabel werden könnten. Das hat die Bundesregierung wohl erfolgreich verhindert: Der Kompromiss der EU-Unterhändler sieht Ausnahmen und Sonderregeln vor, die die Folgen abmildern dürften. (dpa)
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