Fifty-fifty für die Frauen

Landtagswahl: Brandenburg beschließt Parität für Listenplätze

Von Lenne Quentin

Brandenburg ist das erste Bundesland, in dem Parteien künftig gleich viele Frauen und Männer als Kandidat*innen für Landtagswahlen aufstellen müssen. Für ein entsprechendes Gesetz stimmte am Donnerstag im Landtag in Potsdam die Mehrheit der rot-roten Regierungskoalition und der oppositionellen ­Grünen.

Die seit 28 Jahren herrschende Unterrepräsentanz von Frauen widerspreche dem Demokratieprinzip der Brandenburgischen Verfassung und des Grundgesetzes, hieß es im Antrag der Grünen, die das Gesetz in den Landtag einbrachten. Aktuell sind von den 88 Brandenburger Landtagsabgeordneten 35 Frauen.

Von der gesetzlichen Regelung betroffen sind nur die Listenplätze. Die Bestimmung der Direktkandidaten erfolgt weiter wie bisher. Das „Parité-Gesetz“ tritt am 30. Juni 2020 in Kraft und gilt daher noch nicht für die Landtagswahlen in diesem Herbst.

Auch Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will durch gesetzliche Änderungen erreichen, dass künftig mehr Frauen im Bundestag vertreten sind. „Unser Ziel muss eine Reform des Wahlrechts sein, die eine gerechte Beteiligung beider Geschlechter im Parlament unterstützt“, sagte Barley der Bild. Die Initiative in Brandenburg nannte die Ministerin einen „großen Schritt“ und verwies darauf, dass der Frauenanteil im Deutschen Bundestag so niedrig ist wie seit 20 Jahren nicht mehr. Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) plädierte dafür, die Rahmenbedingungen entsprechend zu verändern. (mit afp, epd)