: Fehlerquote beim Arbeitslosengeld II
Arbeitsloseninitiativen beklagen die hohen Fehlerquoten bei der „Grundsicherung für Arbeitslose“, besser als Arbeitslosengeld II bekannt. Im ersten Quartal lag die Fehlerquote in NRW bei 90 Prozent: Einkommen wurden doppelt gerechnet, Kinder übersehen, Zuschläge für Alleinerziehende nicht gegeben – die Fehler erfolgten meistens zuungunsten der Betroffenen, ermittelten mehrere Arbeitsloseninitiativen. Inzwischen hat sich die Fehlerhäufigkeit zumindest bei 60 Prozent stabilisiert. Bei komplizierten Lebenslagen, zu denen auch das selbstbenutzte Wohneigentum gehört, sind Fehler die Regel und nicht die Ausnahme, so Harald Thomé von der Arbeitsloseninitiative Tacheles. Die juristischen Möglichkeiten sind noch lange nicht ausgeschöpft, die deutschen Sozialgerichte erwarten eine Klageflut. Neben individuellen Klagen wegen Berechnungsfehlern laufen inzwischen auch Verbandsklagen, die Hartz IV als grundgesetzwidrig ansehen. Arbeitsloseninitiativen empfehlen, bei jedem Zweifel Widerspruch anzumelden, damit der ALG-Bescheid nicht rechtskräftig wird. Tipps zur Prüfung von ALG II-Bescheiden: www.alg-2.info, www.tacheles-sozialhilfe.de MIB