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Archiv-Artikel

Abgeschobenen Afghanen zurückgebracht

KORREKTUR Bundesamt für Migration und Flüchtlinge holt einen gegen Richterbeschluss abgeschobenen Flüchtling aus Italien zurück. Zeitnot sei der Grund für die rechtswidrige Abschiebung gewesen

Die Bundespolizei war informiert, bestand aber auf dem schriftlichen Beschluss

Ein gegen das Votum des Verwaltungsgerichts Oldenburg von der Bundespolizei am Köln-Bonner Flughafen nach Italien abgeschobener Afghane ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Deutschland zurückgeholt worden. Das bestätigt sein Hamburger Anwalt Carsten Kerschies. „Er kommt heute mit dem Flugzeug zurück“, sagte Kerschies am Dienstag.

Der 21-Jährige war Anfang des Jahres vorm Afghanistan-Krieg nach Deutschland geflohen. Obwohl es eine EU-Richtlinie gibt, nach der Freiheitsentzug auch dann unzulässig ist, wenn sich jemand ohne Aufenthaltsstatus im Land aufhält, wurde der Afghane in Abschiebehaft gesteckt.

Am 20. August war ihm mitgeteilt worden, dass sein Asylantrag angelehnt worden sei und seine Abschiebung am folgenden Tag bevorstehe. „Es gelang uns, im Eilverfahren die Abschiebung aussetzen zu lassen“, sagt Kerschies. Der Verwaltungsrichter hatte Bedenken gegen eine Abschiebung nach Italien, da Italien kein sogenanntes sicheres Drittland sei, weil es keine menschenwürdige Unterbringung garantieren könne. Der Beschluss ging am Tag der Abschiebung um 12.05 Uhr bei der Bundespolizei am Flughafen Köln-Bonn ein.

Die Bundespolizei habe die Abschiebung nicht mehr abbrechen können, weil der Flieger um 12.04 Uhr bereits seine Parkposition verlassen habe und der Zeitraum für die erforderlichen Entscheidungsabläufe zum Abbruch zu kurz gewesen sei, teilte das Bundesinnenministerium auf eine Anfrage der Linkspartei-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke mit, die sie aufgrund der taz-Berichterstattung gestellt hatte.

Was das Innenministerium verschweigt: Die Bundespolizei war telefonisch von dem Richterspruch informiert worden, bestand jedoch auf dem schriftlichen Beschluss per Fax. „Der Fall zeigt, dass der Ausschluss des einstweiligen Rechtsschutzes nach den Dublin-Verfahren endlich gestrichen werden muss“, sagte Jelpke zur taz.  KAI VON APPEN