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Archiv-Artikel

Schattenhaushalt ist wohl vom Tisch

KOALITIONSPLÄNE Rechtsexperten der Bundesregierung melden Verfassungsbedenken an

BERLIN rtr | Der von Union und FDP geplante Schattenhaushalt zur Finanzierung der Milliardendefizite in den Sozialversicherungen ist voraussichtlich schon wieder vom Tisch. In Kreisen der künftigen Koalitionspartner hieß es am Donnerstag, die Rechtsexperten der Bundesregierung hätten Verfassungsbedenken angemeldet. Vor allem der zur Finanzierung des Sonderetats geplante Nachtragshaushalt 2009 sei rechtlich problematisch. Der Weg sei wohl nicht gangbar, sagte ein Verhandlungsteilnehmer. Am Rande der Koalitionsverhandlungen am Donnerstagnachmittag hieß es, die Fachpolitiker suchten nach einer neuen Lösung zur Finanzierung der Sozialdefizite.

„Es gibt Bedenken“, sagten Vertreter von Union und FDP übereinstimmend. Offenbar kamen diese vor allem aus dem Bundesinnenministerium. Das Bundeskanzleramt hatte nach Angaben von Teilnehmern im Vorfeld grünes Licht gegeben. Der Sonderetat sollte in den kommenden Jahren die Finanzierung der Steuerzuschüsse an die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die gesetzliche Krankenversicherung sicherstellen.

„Als FDP werden wir keine verfassungsrechtlich bedenklichen Entscheidungen mittragen“, erklärte FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke. Er sei aber sehr verwundert darüber, wie unterschiedlich in der Union agiert werde. „Es wäre sehr schön gewesen, wenn Kanzleramt und Innenministerium zu einer einheitlichen Bewertung gekommen wären“, sagte Fricke.

Das eigentliche Problem sei nicht das Sondervermögen, sondern der zu seiner Finanzierung notwendige Nachtragsetat 2009, hieß es in den Kreisen. Das Grundgesetz lasse zwar eine erhöhte Schuldenaufnahme zur Abwendung eines gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts zu, dies sei aber schwer zu begründen, wenn das Geld erst in den kommenden Jahren abfließen solle. Im Gespräch war ein Volumen von 60 Milliarden Euro. Davon sollten bis 2013 45 Milliarden Euro an die Bundesagentur fließen, der Rest 2010 und 2011 an die Krankenversicherung.

Mit der Einrichtung des Fonds wollten sich Union und FDP Spielräume für schuldenfinanzierte Steuersenkungen eröffnen. Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz setzt der Bundesregierung ab 2011 enge Grenzen für die Aufnahme neuer Kredite.