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Archiv-Artikel

Feste Budgets für die Gesundmacher

Von GES

Hintergrund der sparsameren Verordnung sind die gesetzlich festgelegten festen Arzneimittelbudgets pro Praxis. Sie werden zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen ausgehandelt. Mit so genannten Richtgrößen für Allgemeinmediziner oder Fachärzte sollen die Arzneimittelausgaben im Rahmen gehalten werden. Eine Überprüfung der Verordnungen von 2002 ergab jüngst bei 1.500 Ärzten in Westfalen-Lippe eine Überschreitung der durchschnittlichen Richtgrößen um mindestens 15 Prozent. Festgestellt hatte dies eine von den Kassenärzten und Krankenkassen getragene Prüfeinrichtung. Können Ärzte nicht begründen, warum sie überdurchschnittlich viele Medikamente verschrieben haben, drohten ihnen laut KV Westfalen-Lippe Rückforderungen der gesetzlichen Krankenkassen in einem Gesamtvolumen von bis zu 60 Millionen Euro. GES