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Abschiebeverbot gegen Sami A. aufgehoben. Die Stadt Bochum muss den abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. bis auf Weiteres nicht aus Tunesien zurückholen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor, mit dem die Richter am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) folgten. Zur Begründung erklärte das Gericht, die Gefahr der Folter des Tunesiers in seinem Heimatstaat sei nicht mehr wahrscheinlich. Eine diplomatische Zusicherung der tunesischen Botschaft sei geeignet, „die Gefahr einer der Europäischen Menschenrechtskonvention wider­sprechenden Behandlung in hinreichendem Maß auszuräumen“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (afp)

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