piwik no script img

Archiv-Artikel

Schutz für WäscherInnen

ENTGELT In zwei weiteren Branchen treten ab dem Wochenende Mindestlohnverordnungen in Kraft

BERLIN afp/taz | In zwei weiteren Branchen gelten vom Wochenende an Mindestlöhne. Wie der scheidende Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mitteilte, treten am Samstag Mindestlohnverordnungen für Bergbauspezialarbeiten und Wäschereidienstleistungen in Kraft.

Zugleich seien bestehende Mindestlohnregelungen für das Maler- und Lackiererhandwerk verlängert und auf weitere Unternehmen ausgeweitet worden, so Scholz. Wenn Malerarbeiten ausgeführt werden, müssen die Beschäftigten künftig in der Stunde mindestens 9,50 Euro (ungelernte Arbeitnehmer Ost/West) beziehungsweise 11,25 Euro (Gesellen Tarifgebiet West) verdienen. Die Löhne gelten auch für Leihzeitarbeiter, die Malerarbeiten ausführen.

Scholz erklärte mit dem Inkrafttreten der Mindestlohnverordnungen für Bergbau und Wäschereien würden zwei weitere Branchen „vor Lohndumping geschützt“. Die künftige schwarz-gelbe Koalition will die von der alten Regierung verabschiedeten Regelungen zu branchenbezogenen Mindestlöhnen bis Oktober 2011 „evaluieren“, sich aber nicht für eine Ausweitung einsetzen.