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Archiv-Artikel

Mietrückstand wegen Hartz IV

Verbände von Haus- und Grundeigentümern klagen über steigende Mietrückstände. Sechs bis acht Prozent der Mieter kommen ihrer Zahlungspflicht nicht nach. Die Eigentümer bedauern, dass die Kommunen die Mietbeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II an die Mieter zahlen und etliche von denen das Geld nicht weiterleiten. Eine klare rechtliche Regelung sei nötig, die eine Direktüberweisung der Miete an den Vermieter sicherstelle, forderte Michael Kirchwitz, Geschäftsführer des Verbandes „Haus und Grund“. DPA