: Eine halbe Reform
STUDIERENDE Bis zum Alter von 35 Jahren gibt es jetzt BAföG, die Krankenversicherung wird aber teurer
BERLIN taz | Studierende mit geringem Einkommen können seit Kurzem bis zu ihrem 35. Lebensjahr BAföG erhalten, günstiger krankenversichern können sie sich aber weiterhin nur bis zum 30. Geburtstag. Die Bundesregierung sieht darin keinen Widerspruch. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Nicole Gohlke hervor, die der taz vorliegt.
Vor zwei Jahren hatte der Bundestag die BAföG-Regelungen novelliert. Masterstudenten können bis zum 35. Lebensjahr und damit fünf Jahre länger als zuvor Förderung beantragen. Begründet wurde die Novelle damit, dass Bachelor-Absolventen nach einer ersten Berufsphase den Einstieg in ein späteres Masterstudium erleichtert werden sollte.
Nicht angehoben wurde damals allerdings die Altersgrenze für den ermäßigten Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studentinnen und Studenten zahlen 64,77 Euro im Monat, dazu kommen gut 11 bis 13 Euro für die Pflegeversicherung. Fällt die Ermäßigung bei 30-Jährigen weg, müssen Studierende inklusive der Pflegeversicherung mindestens 149,63 Euro zahlen.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sieht offenbar keinen Grund, auch älteren Masterstudierenden den günstigen Studententarif zu gewähren und mit den BAföG-Regeln gleichzuziehen. Die Krankenversicherung für Studierende werde durch die übrigen Beitragszahler finanziert und müsse daher auf einen Altersabschnitt begrenzt bleiben, „in dem der Gesundheitszustand im Allgemeinen gut ist und beitragsfrei versicherte Familienangehörige zumeist noch nicht vorhanden sind“, schreibt Ulrike Flach, Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium.
Außerdem könnten Bachelor-Absolventen während ihrer Berufstätigkeit „finanzielle Rücklagen für ein eventuelles späteres Masterstudium bilden“, um „anfallende Mehrausgaben wie höhere Krankenversicherungskosten auffangen zu können“.
Linken-Politikerin Nicole Gohlke hält es für einen Widerspruch, ältere Studenten länger zu unterstützen, ihnen aber die Entlastung bei der Krankenversicherung bewusst zu verwehren. „Dies führt den Gedanken des BAföG, das gerade dafür da ist, diejenigen zu fördern, die weder wohlhabende Eltern noch eigene Rücklagen haben und sich ein Studium sonst nicht leisten könnten, ad absurdum“, sagte sie.
BERND KRAMER