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Archiv-Artikel

Reine Rache

Im toskanischen Sant'Anna di Stazzema wurden 1944 bei einem SS-Massaker 560 Menschen ermordet. Nun hat der Stuttgarter Strafverfolger Bernhard Häußler das Verfahren eingestellt. Ein Interview mit Gabriele Heinecke, der Anwältin des Überlebenden Enrico Pler

von Hermann G. Abmayr

Frau Heinecke, wie war Ihre erste Reaktion auf die Einstellungsverfügung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft?

Der Vorteil ist immerhin, dass es endlich eine Entscheidung gibt und Oberstaatsanwalt Häußler das Verfahren jetzt nicht weiter verzögern kann. Ich werfe ihm vor, dass er bei seinen Ermittlungen auf eine biologische Lösung gesetzt hat. Seit Aufnahme der Ermittlungen sind eine ganze Reihe Beschuldigte gestorben. Ich werfe dem Staatsanwalt außerdem vor, dass er einseitig ermittelt hat und trotz Anklagereife keine Anklage erhoben hat. Spätestens seit dem Urteil in La Spezia im Sommer 2005 – damals hat ein italienisches Gericht alle zehn Angeklagten verurteilt – bestand ein hinreichender Tatverdacht, der für eine Anklageerhebung ausreicht.

Was tun Sie jetzt, was empfehlen Sie den Angehörigen der Opfer?

Ich habe den Auftrag meiner Mandantschaft, bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde einzulegen, um die Anklage zu erzwingen. Es ist eine Schande für Deutschland, dass nach so vielen Jahren immer noch Tatsachen unter den Teppich gekehrt werden, um ein Gerichtsverfahren gegen SS-Männer zu verhindern, die in Italien wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurden. Ich fordere den Justizminister in Baden-Württemberg auf, durch Ausübung seines Weisungsrechts dafür zu sorgen, dass unsere Beschwerde umgehend bearbeitet wird, denn die Beschuldigten wie die Überlebenden werden nicht mehr lange leben. Der damalige Kompanieführer Sommer beispielsweise, den mehrere Einheitsangehörige als den Befehlsgeber der Erschießungen erinnert haben, ist 91 Jahre alt. Es ist bekannt, dass er noch fit ist. Einer der beiden Maschinengewehrführer ist mittlerweile gestorben. Er hatte seine Tat gestanden und war eine wichtige Aussageperson – auch zur Rolle des Offiziers, der den Schießbefehl erteilt hat.

Warum haben die Ermittlungen so lange gedauert, und was kam dabei heraus?

Die Leute des LKA Baden-Württemberg haben vor 2005 gemeinsam mit den italienischen Ermittlern sehr gute Arbeit geleistet. Warum Herr Häußler danach noch sieben Jahre mit der Sache nicht dienlichen Ermittlungen verbracht hat, scheint mir an seiner grundsätzlichen Haltung zu liegen. Gebracht haben diese jahrelangen Ermittlungen rein gar nichts. Dass Staatsanwaltschaft und Gerichte in Verfahren zu NS-Verbrechen ganz anders arbeiten können, hat die Staatsanwaltschaft München bewiesen. Im Fall Falzano di Cortona hatte der Kompaniechef Josef Scheungraber aus Ottobrunn den Befehl erteilt, unschuldige Zivilisten aus Rache für einen Partisanenüberfall zu töten. Es war ein Massaker der deutschen Wehrmacht mit weniger Opfern, aber ansonsten vergleichbar mit dem Massaker von Sant'Anna di Stazzema. Scheungraber wurde 2009 zu lebenslanger Haft wegen vielfachen Mordes verurteilt.

Oberstaatsanwalt Häußler sagt, es sei nicht nachzuweisen, dass das Massaker in Sant'Anna geplant war. Er meint, die SS-Einheit könne ursprünglich das Ziel gehabt haben, Partisanen zu bekämpfen und Männer zu inhaftieren, die man dann als Zwangsarbeiter nach Deutschland hätte verschleppen können. Was meinen Sie dazu?

In Sant'Anna di Stazzema wurden Kinder, Frauen und Alte angetroffen. Es gab keinen Verdacht auf eine Partisanentätigkeit dieser völlig unschuldigen Menschen. Vor Ort wurden die Menschen zusammengetrieben und es gab eine Kommunikation zwischen dem Offizier, der den Schießbefehl gab, und offensichtlich höhergestellten Angehörigen der Waffen-SS. Nach Stunden kam die Entscheidung für das Massaker, dem 560 Menschen zum Opfer fielen. Das war eine reine Sühne- beziehungsweise Racheaktion.