piwik no script img

Archiv-Artikel

Schlauer werden kann kosten

MAINZ dpa ■ Ein Arbeitgeber muss die Kosten für eine Schulungsveranstaltung des Betriebsrates nur übernehmen, wenn mehr als 50 Prozent der Themen konkret für dessen Arbeit von Bedeutung sind, so das LAG Rheinland-Pfalz. Maßgeblich sei, ob die Schulung für die Arbeit des Betriebsrates „erforderlich“ gewesen sei. Dies sei nicht der Fall, wenn allenfalls einzelne, in der Gesamtthematik jedoch untergeordnete Aspekte auch die Arbeit des Betriebsrates berührten (Az.: 1 TaBV 40/04). Das Gericht wies die Beschwerde eines Betriebsrats gegen den Träger einer Klinik zurück. Dieser war nicht bereit gewesen, die Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro für eine Schulung zum Thema „Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen“ zu tragen. Der Betriebsrat war der Auffassung, er habe einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme.