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Archiv-Artikel

3.000 Euro für Todesschuss

Für den Todesschuss eines Polizisten auf einen unbewaffneten Einbrecher hat die Staatsanwaltschaft vor dem Hamburger Landgericht gestern eine geringe Geldstrafe gefordert. Der 43-jährige Beamte solle wegen fahrlässiger Tötung 60 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen. Er hatte Heiligabend 2002 bei der Verfolgung von drei Einbrechern einen der flüchtenden Männer mit einem Schuss in den Rücken getötet und sich auf Notwehr berufen. Er will bei seinem Opfer eine Waffe gesehen haben. Bei dem 25-Jährigen wurde jedoch nur ein Schraubendreher gefunden.

Er halte den Angeklagten für keinen guten Polizeibeamten, meinte der Staatsanwalt, er sei „eher ein Rambo“. Bei dem tödlichen Schuss habe er die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen. Der Verteidiger forderte Freispruch. Der Anwalt der Opfer-Familie wertete die Tat als Totschlag oder zumindest Körperverletzung mit Todesfolge. Die Bedrohung für den Polizisten sei „ein reines Konstrukt“. Er forderte eine Haftstrafe, ohne eine konkrete Strafhöhe zu nennen. Das Urteil soll am 6. September gefällt werden. LNO/TAZ