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Hannover bleibt Fanverein

50+1-Regel: Keine Sondergenehmigung für Kind

Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat den Antrag von Hannover 96 und Klubpräsident Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel einstimmig abgelehnt. Kind ist es damit nicht möglich, die Mehrheit der Anteile an der „Hannover 96 Management GmbH“ zu übernehmen.

In der abschließenden Bewertung kam das DFL-Präsidium zu dem Ergebnis, dass das Kriterium der „erheblichen Förderung“ als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme von der 50+1-Regel nicht erfüllt ist. Für Hannover 96 besteht nun die Möglichkeit zur Anrufung des Ständigen Schiedsgerichts der Lizenzligen.

Das Präsidium habe sich die Entscheidung „alles andere als leicht gemacht und mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz konsequent die Satzung angewendet“, erklärte DFL-Präsident Reinhard Rauball. Zudem hat die DFL beim Bundeskartellamt einen Prüfantrag gestellt, der Klarheit bezüglich kartellrechtlicher Bedenken gegen die 50+1-Regel bringen soll. Rauball: „Dies ist unabhängig vom aktuellen Präsidiumsbeschluss über den Ausnahmeantrag von Hannover 96 erfolgt.“ (taz)

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