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Archiv-Artikel

Hartz IV: Künstler unter Druck

Der Kulturrat hat der Bundesagentur für Arbeit bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II Wortbruch vorgeworfen. Bislang habe es immer geheißen, selbst geschaffene Kunstwerke von Künstlern dürften nicht als Vermögen angerechnet werden. Nun liege der konkrete Fall vor, dass die Agentur für Arbeit – Jobcenter Tempelhof-Schöneberg – zwei Künstlern das Arbeitslosengeld II streichen will, so der Dachverband der deutschen Kulturorganisationen gestern. Als Begründung führe das Jobcenter an, dass die selbst geschaffenen Kunstwerke verwertbares Vermögen seien. dpa