: Suizid mit Bekenner-schreiben
Drei Tote nach Gasexplosion in Bremen
Drei Menschen starben nach der Explosion eines Reihenhauses im Bremer Stadtteil Huchting: Die 41-jährige Bewohnerin des völlig zerstörten Hauses, ihr siebenjähriger Sohn sowie eine 70-jährige Nachbarin. Denn zwei benachbarte Häuser waren ebenfalls in Brand geraten, eins davon wurde so schwer beschädigt, dass es zurzeit unbewohnbar ist. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Frau offenbar aufgrund eines Streits um das Umgangsrecht die Explosion absichtlich herbeigeführt hat.
Zu der kam es nach Erkenntnissen der Polizei vermutlich im Dachgeschoss des Hauses. Während auch zwei angrenzende Häuser Feuer fingen, beschädigten Trümmerteile weitere umliegende Häuser, die Druckwelle und die Flammen zerstörten eine Garage sowie einen Unterstand. Ein Auto brannte aus, weitere wurden beschädigt. Durch die Wucht der Explosion flogen Trümmerteile bis zu 100 Meter durch die Luft. Dass nicht noch mehr Menschen zu Schaden kamen, „grenze an ein Wunder“, sagte am Tag des Unglücks ein Feuerwehrsprecher.
Recht schnell vermuteten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass die 41-Jährige die Gasleitung vorsätzlich manipuliert hatte. Den Ermittlern liege ein Abschiedsbrief vor, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Der sei „an eine dritte Person adressiert gewesen, die nicht zu den näheren Angehörigen der Frau gehört“, sagte Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft.
Am vergangenen Mittwoch wurde er konkreter: Der Brief sei direkt an die Polizei gegangen. Dabei habe es sich aber nicht um einen „Abschiedsbrief im klassischen Sinne“ gehandelt, sagte Passade, sondern eher um „eine Art Bekennerschreiben, in dem man sich dazu bekennt, einen erweiterten Suizid begangen zu haben“. Außerdem gebe es inzwischen Hinweise darauf, dass im Haus nicht nur die Gasleitung manipuliert, sondern auch Brandbeschleuniger eingesetzt worden seien. Grund für die Tat der 41-Jährigen seien offenbar Konflikte mit dem von ihr getrennt lebenden Mann gewesen. So ging es in einer Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht Bremen um das Umgangsrecht des Vaters mit dem Jungen.
Bei einem erweiterten Suizid oder auch „Mitnahmesuizid“ werden ein oder mehrere Opfer bei einer Selbsttötung mit in den Tod gezogen, oftmals Partner oder Angehörige – wie in diesem Fall der siebenjährige Sohn. Simone Schnase
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