: Baggern in der Elbe bleibt verboten
VERTIEFUNG Bundesverwaltungsgericht verhängt Baustopp wegen naturschutzrechtlicher Bedenken
HAMBURG taz | Die Ausbaggerung der Unterelbe ist vorerst gestoppt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am Mittwoch einem Eilantrag der Umweltschutzverbände Nabu und BUND stattgegeben. Es lasse sich nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen, dass Eingriffe in die Natur durch erste Baggerarbeiten „ohne Weiteres reversibel sind“, so das Gericht.
Die Unterelbe zwischen Nordsee und dem größten deutschen Hafen in Hamburg soll auf 120 Kilometer Länge für die Mega-Containerschiffe der Zukunft mit einem Tiefgang von 14,5 Metern ausgebaggert werden. Die Bauarbeiten sollten bislang Ende des Jahres beginnen. Die Kosten für das Projekt, die Bund und Land Hamburg tragen müssen, werden offiziell mit knapp 400 Millionen Euro angegeben. Behördeninterne Berechnungen gehen inzwischen von mehr als 500 Millionen Euro aus. Kritiker sprechen von mehr als 600 Millionen Euro – und ziehen deshalb den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens in Zweifel.
Die Leipziger Richter betonten, dass „der Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache offen“ sei. Jedoch sei die Klage der Umweltverbände auf Einhaltung von Vorschriften des EU-Naturschutzrechts „substantiiert“ und werfe „schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen“ des Gewässer- und des Artenschutzes auf. Diese könnten jedoch „erst im Hauptsacheverfahren verlässlich geklärt werden“. Deshalb sei es „trotz des öffentlichen Interesses an einem zügigen Baubeginn vordringlich, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern“.
Die klagenden Verbände BUND, Nabu sowie die Umweltstiftung WWF kommentierten, die „Kopf-durch-die-Wand-Strategie der Elbvertiefer ist gescheitert“. Der Entscheid zeige, „dass europäisches Naturschutzrecht ernst genommen wird“, sagte Beatrice Claus vom WWF. Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) wurden bei ihrer Indienreise in der Hafenstadt Mumbai am Tag vor einer Werbeaktion für Hamburgs Hafen von dem Baustopp überrascht. Bis Redaktionsschluss war keine Stellungnahme zu erhalten.
Ein Termin für die Hauptverhandlung sei noch nicht absehbar, sagte eine BVerwG-Sprecherin. Das könne sich bis zu eineinhalb Jahren hinziehen. Im kommenden Frühjahr will das Leipziger Gericht über Klagen von Umweltverbänden gegen die ebenfalls geplante Ausbaggerung der Außenweser vor dem zweitgrößten deutschen Hafen Bremerhaven verhandeln. Bis dahin ruhen auch dort sämtliche Bauarbeiten. SVEN-MICHAEL VEIT