: Umgang für biologische Väter
FAMILIE Kabinett: Leibliche nichtrechtliche Väter dürfen Kontakt zu ihren Kindern haben
BERLIN taz | Die Rechte von Vätern sind erneut gestärkt worden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem ein biologischer Vater ein Umgangsrecht für sein Kind erhalten soll, auch wenn er nicht der rechtliche Vater ist.
Dem Papier zufolge sollen Väter jetzt einen eingeschränkten Umgang mit ihrem Kind haben dürfen – unabhängig davon, ob sie bis bereits Kontakt zum Kind hatten. Bisher ist das nur möglich, wenn die Mutter und der rechtliche Vater das zulassen.
Hintergrund sind zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der hatte 2010 und 2011 beanstandet, dass einem leiblichen Vater ein Umgangs- und Auskunftsrecht verwehrt werden kann, ohne das geprüft werde, wie sich das auf das Kindeswohl auswirkt. Das geltende Familienrecht sieht vor, dass ein Kind, das in einer Ehe geboren wird, rechtlich automatisch das Kind des Ehemannes ist – auch wenn der das Kind gar nicht gezeugt hat. Es sei denn, alle drei Erwachsene – die Mutter und die beiden Männer – erklären von Anfang an, wer der biologische Vater ist. SIS
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