Das böse Wort

Warum der „Nazi“-Titel nur eine Meinungsäußerung ist

Vor kurzem beschäftigte sich das Kölner Amtsgericht mit der Frage, ob es eine Beleidigung ist, jemanden als „Nazi“ zu titulieren. Angeklagt war der Kölner Ratsherr Claus Ludwig von „Gemeinsam gegen Sozialraub“, derzeit Direktkandidat der Linkspartei in Köln. Er soll die Ratsfrau der selbst ernannten „Bürgerbewegung Pro Köln“ Regina Wilden im September 2004 als „Nazi“ beschimpft haben. Oder sagte er „Nazisau“? Oder „Nazifrau“?

Weil sich das vor Gericht so genau nicht mehr feststellen ließ, wurde Ludwig freigesprochen. Die gängige Rechtsprechung macht da nämlich feine semantische Unterschiede: So wird „Nazisau“ in der Regel als Beleidigung angesehen – wegen der „Sau“. „Nazi“ allein geht dagegen als politische Meinungsäußerung durch, wie jetzt auch der Kölner Richter befand.

Dabei spielte die Frage, ob das böse Wort in diesem Fall womöglich sogar zutrifft, allerdings keine Rolle – obwohl Ludwig dem Gericht gerne erklärt hätte, warum für ihn Mitglieder von „Pro Köln“ Nazis sind. Leider aber habe ihm der Richter das Wort abgeschnitten, als er zu seiner Erklärung anhob, klagte Ludwig der taz. Dabei wäre dies der eigentlich interessante Punkt gewesen: Dass es eine enge Verbindung zwischen der rechtsextremen „Bürgerbewegung“ und dem nazistischen Spektrum um die NPD gibt, ist schließlich kein Geheimnis. Auf Kundgebungen marschieren Neonazi-Größen bisweilen sogar Seit‘ an Seit‘ mit der „Pro-Köln“-Führung.

Warum auch nicht? Politisch liegt man ja nicht weit auseinander: Die multikulturelle Gesellschaft ist im „Pro-Köln“-Sprech vor allem „multikriminell“, gegen „Schein-Asylanten“ und „kriminelle Ausländer“, die den armen Deutschen die Haare vom Kopf fressen, zieht man bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu Felde. Aber weil das den Richter nicht weiter interessierte, bleibt die Frage, ob „Pro Kölner“ nun tatsächlich Nazis sind, juristisch weiter ungeklärt. Immerhin: Man kann es ungestraft laut sagen. Regina Wilden jedenfalls rastete nach dem Urteil erst einmal aus und schrie den Richter an: Wenn es erlaubt sei, sie als Nazi zu bezeichnen, dann beleidige der Richter die Nazi-Opfer. Daraufhin wurde die rechte Ratsfrau des Saals verwiesen und zu 500 Euro Ordnungsgeld verurteilt – wegen Missachtung des Gerichts. SUSANNE GANNOTT