leserInnenbriefe
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Verfassungsschutz betreibt aktiv Politik

betr. „Geheimdienste sind undemokratisch“,

taz nord vom 15. 3. 18

Der „Verfassungsschutz“ ist eine Gefahr für die Verfassung, aber ein Schutz der Regierung. Schon Adenauer ließ durch den Verfassungsschutz die Opposition überwachen. Nicht wegen etwaiger Risiken für die Verfassung, sondern um seine Regierungsmacht zu sichern. Problematisch ist dies insbesondere, da der Verfassungsschutz nicht mehr nur passiv überwacht, sondern aktiv Politik betreibt. Eine Überwachung des Verfassungsschutzes findet effektiv nicht statt. Parlamentarische Kontrollkommissionen und Untersuchungsausschüsse können nur im Nebel rumstochern. Ein Schritt in Richtung mehr Rechtstaatlichkeit wäre eine unabhängige Staatsanwaltschaft, die auch Straftaten des Verfassungsschutzes ahnden würde, damit der Verfassungsschutz kein rechtsfreier Raum bleibt. Velofisch, taz.de

Dauerdiffamierung als bekanntes Mittel

betr. „Verfassungsschützer verstoßen gegen Verfassung“,

taz nord vom 15. 3. 18

Ein exemplarischer Fall von sachgrundloser einstweiliger Dauerdiffamierung denunziatorischer Art. Kommt jedem bekannt vor, der seine politische Sozialisation in den 1970er- und 1980er-Jahren durchgemacht hat. Selber in Bremen aufgewachsen und studiert, sind mir noch die oftmals brillanten Analysen und Statements eines anderen Juristen, des linken Rechtsanwalts Heinrich Hannover bekannt. Hannover prägte den Begriff der sogenannten, Kontaktschuld, die die Basis für die 38 Jahre anhaltende Beobachtung Gössners durch den Verfassungsschutz bildete.

Esgehtauchanders, taz.de

Überwachung ist eine Sauerei

betr. „Verfassungsschützer verstoßen gegen Verfassung“,

taz nord vom 15. 3. 18

Rechtswidrig ein Leben lang überwacht zu werden, ist die eine Sauerei. Eine Fortsetzung derselben ist der viele Jahre andauernde Rechtsstreit um diese Sache. Die zwangsläufige weitere Fortsetzung derselben Sauerei ist die Ungewissheit, ob sich der Verfassungsschutz wohl um dieses Urteil schert oder es einfach ignoriert. Und was nützt das alles Rolf Gössner und anderen mit ähnlichem Schicksal? Strukturänderungen, die so etwas von vornherein verhindern, oder Regelungen, die einen späteren Rechtsstreit auf ein erträgliches Minimum an Verfahrensdauer abkürzen, sind noch nicht einmal angedacht und vermutlich auch nicht gewollt. WXYZ, taz.de