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Archiv-Artikel

Die Fragen bleiben

Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ will ihre Arbeit nach der Wahl fortsetzen

BERLIN taz ■ Das Werk ist 242 Seiten stark. Die Beteiligten hätten es gern noch etwas üppiger gehabt. Aber die vorgezogene Bundestagswahl hat die Arbeitspläne der Enquetekommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ durchkreuzt. Und so überreichte der Vorsitzende der Kommission, der SPD-Abgeordnete René Röspel, gestern dem Bundestagspräsidenten keine fulminante Schlussbilanz, sondern einen „Bericht über den Stand der Arbeit“.

Der enthält – anders als geplant – in wichtigen Bereichen keine Empfehlungen an das Parlament, sondern „viele offene Fragen“, so Röspel. Da wundert es nicht, dass sich beteiligte Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen einmütig für eine Fortsetzung der Kommission in der nächsten Legislaturperiode stark machten.

Dringend notwendig sei zum Beispiel eine weitere Beschäftigung mit dem Problem der Rationierung im Gesundheitswesen, meinte der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe. Das Thema werde angesichts der knappen Mittel dringender werden. Die Grüne Christa Nickels betonte, dieses Thema dürfe man nicht den Gesundheits- und Standortpolitikern überlassen. Es gehe darum, zunächst nachvollziehbare Prioritäten zu entwickeln, ergänzte SPD-Obmann Wolfgang Wodarg. Im Mittelpunkt müsse stehen, wie den Menschen sinnvoll geholfen werden könne. „Es geht nicht darum, Pillen zu verkaufen.“

Wodarg nannte einige Beispiele für Fehlentwicklungen. So würden zum Beispiel mit großem Aufwand neue Medikamente erforscht und dann auch verabreicht. Notstand aber herrsche bei der Forschung mit anderen Hilfsmitteln. So sei kein Geld aufzutreiben für die Weiterentwicklung von Physiotherapien, die Beschwerden oft schneller und besser linderten.

Zwischenberichte zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen, zu Organspenden sowie der Verbesserung von Palliativmedizin und Hospizarbeit hatte die Kommission bereits während ihrer mehr als zweijährigen Arbeit vorgelegt. Auch diese Ergebnisse sind in dem Abschlussbericht enthalten. Besonders die Stellungnahme zu Patientenverfügungen hatte dabei für Wirbel gesorgt. Die Mehrheit der Kommission will nur todkranken Menschen Verfügungen über einen Behandlungsabbruch erlauben. Voraussetzung müsse eine unheilbare Krankheit sein, die trotz Behandlung zum Tod führe.

Scharf kritisierte die Kommission deshalb auch einen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries, den die SPD-Politikerin schließlich auch zurückzog. SABINE AM ORDE