Karlsruhe lässt EU in Ruhe

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Klage des deutschen Textilunternehmens Gelco gegen die von der EU verhängten Einfuhrbeschränkungen für chinesische Textilien abgelehnt. Das Gericht will sich in Europarecht nur einmischen, wenn „die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken ist.“ Gelco hätte nicht direkt nach Karlsruhe, sondern zunächst zu den Fachgerichten gehen müssen. Die Einigung im Textilstreit hatte keine Auswirkung auf den Beschluss. (Az.: BvR 1781/05) CHR