: Europäischer Gerichtshof übergangen
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Naturschützern ab: Airbus-Halle auf Frankfurter Flughafen wird gebaut
LEIPZIG/BERLIN taz/ap ■ Das Ringen um die so genannte Halle der Titanen ist entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der umstrittenen Airbus-380-Werft am Frankfurter Rhein-Main-Flughafen zugestimmt. Die Lufthansa kann nun mit dem Bau des 49.000 Quadratmeter großen Gebäudes im Südwesten des Airports beginnen.
Die Leipziger Richter sahen offensichtlich keine Gründe für einen Baustopp, wie ihn der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gefordert hatte: Das Gelände gehört zu einem Waldstück, das das Land Hessen als potenzielles Naturschutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie an die Europäische Kommission gemeldet hat. Die Naturschützer wollten verhindern, dass der Wald gerodet wird, bevor geklärt ist, ob öffentliche Interessen den Schutz eines FFH-Gebietes aufheben können – mit dieser Rechtsfrage befasst sich derzeit der Europäische Gerichtshof. Die Flughafenbetreiberin Fraport kündigten gestern an, am Montag mit den Rodungsarbeiten zu beginnen.
Beim BUND zeigte man sich „maßlos enttäuscht“ über den Richterspruch. Nun würden Fakten geschaffen, die auch nach einem anderslautenden Urteil des EuGH nicht wieder gut zu machen seien, sagte Naturschutzreferent Thomas Norgall der taz. Die Pressemitteilung aus Leipzig lege nahe, dass die Richter die Absicht der Kläger gar nicht erfasst hätten. Beweisen lässt sich das nicht: Wie bei Urteilen üblich, wird die ausführliche Begründung erst für die kommenden Wochen erwartet.
Um jede weitere Verzögerung zu vermeiden, will Fraport-Vorstandschef Manfred Schölch ab heute Bauzäune aufstellen lassen. Sein Unternehmen steht unter Zeitdruck: Fraport hat der Lufthansa zugesichert, das Gelände bis zum 31. Oktober baureif zu übergeben. Die Lufthansa hat insgesamt 15 A380-Jets bestellt und die Halle soll pünktlich zur erwarteten Auslieferung der ersten Flugzeuge im Herbst 2007 fertig sein.
Das hessische Wirtschaftsministerium hatte den Bau der Halle bereits genehmigt. In seinem Planfeststellungsbeschluss war es davon ausgegangen, dass das Waldgebiet zwar in die FFH-Liste aufgenommen würde, dass aber ein überwiegendes öffentliches Interesse für den Ausbau des Flughafens samt Werfthalle bestehe. Deshalb gebe es „zwingende Gründe“ für eine Ausnahmeentscheidung. BW