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Archiv-Artikel

APPD-Werbung nicht im ZDF

MAINZ epd ■ Das ZDF muss einen Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo Partei Deutschlands (APPD) nicht in der Originalfassung ausstrahlen. Dies hat nach dem Verwaltungsgericht Mainz nun auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden. Am Montag werde wieder eine entschärfte Fassung des Spots gezeigt, so das ZDF. Die APPD kündigte an, sie werde das Bundesverfassungsgericht anrufen. In dem Koblenzer Urteil heißt es, der Spot vermittele „ein Menschenbild, das im krassen Widerspruch zum grundgesetzlich verbürgten Menschenbild steht“. Er lasse auch nicht ansatzweise erkennen, dass mit dem künstlerischen Mittel der Übertreibung gearbeitet wurde, um Kritik am politischen System zu üben. Auch bestünden „größte Bedenken“, ob es sich bei dem Spot überhaupt um Wahlwerbung handle.