VERFASSUNGSURTEIL ZU UNTERHALTS- UND STEUERRECHT : Keine Entlastung für Unterhaltspflichtige
KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat eine steuerliche Entlastung von Vätern oder Müttern abgelehnt, die nach einer Trennung nicht den vollen Unterhalt für ihre Kinder zahlen können. Elternteile, die Unterhalt zahlen müssen, können den steuerlichen Kinderfreibetrag geltend machen – im Gegenzug müssen sie aber Steuern für die auf sie entfallende Hälfte des Kindergeldes zahlen. Das gilt auch dann, wenn das Geld direkt aufs Konto der für die Betreuung des Kindes zuständigen Mutter (oder des Vaters) umgeleitet wird. Selbst wenn das Kindergeld nicht vollständig auf die Unterhaltspflicht angerechnet wird, weil die Zahlung hinter den vorgesehenen Sätzen zurückbleibt, muss es versteuert werden. Hintergrund der Entscheidung ist das komplizierte Nebeneinander von Unterhalts- und Steuerrecht. Eltern werden beim Unterhalt durch Freibeträge für Erziehung und Betreuung entlastet, müssen aber – um nicht doppelt zu profitieren – Steuern auf das Kindergeld zahlen. (dpa)