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leserInnenbriefe

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Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von Leserbriefen vor.

Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Ideen aus dem Gesternland

betr. „Bürgermeister bedroht“,

taz nord vom 29. 11. 17

Wo kam das „Christkind“ (also Jesus) noch mal her und welche Hautfarbe haben die Menschen aus dem „Morgenland“? Jedenfalls nicht die, die manche Leute aus dem „Gesternland“ gerne hätten… Asperitas, taz.de

Steinbach nicht christianisiert

betr. „Bürgermeister bedroht“,

taz nord vom 29. 11. 17

Steinbach scheint auch keinerlei christliche Traditionen zu kennen.

Ein Weihnachtsmarkt ist ein vollkommen verhunzter Konsummarkt, der schon dann nicht christlich ist, wenn etwas anderes als Fisch dort zum Essen angeboten wird. Das geht auf die Traditionen des Fastens vor dem Weihnachtsfest zurück und lässt außer Nikolaus ab St.Katrein, also ab dem 25.11., eine leichte Fastenzeit und ab St.Lucia (13.12.) eine strenge vor. Dass diese „Weihnachtsmärkte“ schon am Totensonntag beginnen, scheint dieser „Christin“ auch am Arsch vorbei zu gehen.

Ich liebe es, wenn Menschen von angeblichen Traditionen labern, die nicht eine Spur Ahnung oder Bildung besitzen. Aus der Kirche ist Steinbach ja schon ausgetreten.

Age Krüger, taz.de

Frage der Beweisbarkeit

betr. „Fette Rechnung für Flüchtlingshelfer“,

taz nord vom 28. 11. 17

Wenn die Wolfsburger Ausländerbehörde diese falsche Zusicherung gegeben hat – und auch wenn sie nur das Beste wollte oder selbst davon überzeugt war – dann haftet sie als Behörde. Falsche Informationen sind ein möglicher Haftungsgrund. Das eigentliche Problem dürfte die Beweisbarkeit sein. Und ab der Richtigstellung haftet die Behörde nicht mehr. Genderlaw, taz.de

Rechtzeitig vor den Folgen gewarnt

betr. „Fette Rechnung für Flüchtlingshelfer“,

taz nord vom 28. 11. 17

Syrer wünschen sich etwas ausdrücklich, irgendwelche niedersächsischen Behörden klüngeln irgendwie, ein paar Bürger unterschreiben irgendwas und der Bund soll haften? Rechtliche Spielräume gab es zu keinem Zeitpunkt. Vor den Folgen der Bürgschaftsübernahme wurde und wird hinlänglich gewarnt. Eine kurzfristige Beschränkung war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Ein Darlehensvertrag mit dem jeweiligen Eingereisten oder eine Finanzierung auf Basis privater Spenden wäre doch ein gangbarer Weg.

Dima, taz.de

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