BUNDESSOZIALGERICHT STÄRKT BEHINDERTENRECHTE : Behinderten steht selbständige Bewegung zu
KASSEL | Behinderte müssen sich im Umfeld ihrer Wohnung selbständig bewegen können – dafür müssen die Krankenkassen sorgen. Dazu gehört bei Bedarf ein elektrischer Rollstuhl, urteilte das Bundessozialgericht. Die Behinderten müssen sich nicht etwa darauf verweisen lassen, dass genügend Angehörige da sein, die sie schieben könnten. Dem Kläger waren wegen einer Diabeteserkrankung beide Beinen amputiert worden. Im Haus und im näheren Umfeld bewegt er sich seitdem mit handbetriebenen „Aktivrollstühlen“. Weil sein Kreislauf schwächer wurde und Ärzte ihm eine Überbeanspruchung seiner Arme bescheinigten, beantragte der damals 58-Jährige bei der Barmer einen Elektrorollstuhl. Die hielt das nicht für erforderlich. Auch laut Landessozialgericht könne sich der Mann bei Bedarf von seiner Frau oder dem Schwiegersohn schieben lassen. (afp)