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Archiv-Artikel

Keine Strafe für Tod auf Verlangen

Von WAHN

Neun Monate nachdem sie ihren 29-jährigen Sohn auf dessen Wunsch hin mit einer Überdosis Medikamente vergiftet hatte, stand gestern eine 53-jährige Mutter vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten. In ihrer Neuköllner Wohnung hatte die Betriebswirtin anschließend die zweite Hälfte des Tablettencocktails genommen und versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Sie wollte zusammen mit ihrem Sohn sterben, der nach einem Motorradunfall fast zehn Jahre in einem komatösen Zustand lag und große Schmerzen hatte. Er konnte im Unterschied zu Wachkomapatienten Zustimmung oder Ablehnung eindeutig mit Augenzwinkern signalisieren. Mehrmals hatte er so seiner Mutter signalisiert, sterben zu wollen. Das Gericht verurteilte die Mutter wegen Tötung auf Verlangen, verzichtete aber auf eine Strafe. Es grenze an ein Wunder, dass sie überlebt habe, so das Gericht, nun müsse sie den Tod des Sohnes und ihr eigenes Überleben verkraften. Die Mutter muss die Verfahrenskosten tragen. WAHN