Streit um die Rechte der Rechten

Polizei will Nazi-Aufmarsch in Halbe beschränken. Nazi-Klage in erster Instanz erfolgreich

Mit einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht (OVG) versucht die Brandenburger Polizei einen für heute von dem Hamburger Neonazi Christian Worch angemeldeten Aufmarsch vor dem Soldatenfriedhof in Halbe – südlich von Berlin – weiter stark einzuschränken. Worch hatte am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus erfolgreich Einspruch gegen die Auflage der Innenbehörden eingelegt, wonach die Demonstranten den Vorplatz nicht betreten dürfen. Nach Auffassung der Cottbusser Richter ist eine Beschränkung der Aufmarschroute „derzeit nicht gerechtfertigt“, auch nicht durch das neue brandenburgische Gedenkstättenschutzgesetz, sagte ein Gerichtssprecher.

Gegen den Beschluss hat das zuständige Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) am Freitag Beschwerde beim OVG eingelegt. Sollte die Polizei auch vor dieser Instanz unterliegen, können die Rechtsextremisten bis zum Friedhofstor marschieren und dort eine Kundgebung abhalten. Das Gräberfeld selbst dürfen sie allerdings nicht betreten. Zuletzt zog Worch unter starken Gegenprotesten mit rund 100 Rechtsextremen Mitte Juni durch Halbe. Einen weiteren Aufmarsch hat er bereits für den 12. November angemeldet. EPD