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Nach Kopftuch-VerbotRichter abgelehnt wegen Befangenheit

LUCKENWALDE | Im Kopftuch-Streit vor dem Amtsgericht in Luckenwalde ist der Familienrichter wegen Befangenheit abgelehnt worden. Der Fall solle nun im Herbst vor einem anderen Richter des Amtsgerichts verhandelt werden, hieß es gestern. Im Juli war bekannt geworden, dass ein Richter des Gerichts in Brandenburg einer Syrerin untersagt hatte, zu ihrem Scheidungstermin mit Kopftuch zu erscheinen. Die Syrerin stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag, dem ein anderer Richter nun stattgab. (dpa)

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