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Archiv-Artikel

Kündigung: Alte gehen vor Eltern

LUDWIGSHAFEN dpa ■ Arbeitnehmer mit Kindern genießen bei betriebsbedingten Kündigungen besonderen Schutz. Nach Ansicht der Ludwigshafener Arbeitsrichter besteht für Eltern eine große soziale Schutzbedürftigkeit, hinter der andere Aspekte wie Alter des Arbeitnehmers oder Dauer der Betriebszugehörigkeit zurückträten. Das Gericht gab der Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin statt. Ihr Chef wollte 41 Arbeitsplätze abbauen. Bei der Auswahl der Betroffenen ging er nach einem Punktesystem vor. Trotz ihrer Kinder erreichte die Klägerin so wenig Punkte, dass ihr gekündigt wurde. Das Gericht warf dem Arbeitgeber vor, seine Sozialauswahl falsch gewichtet zu haben. Zwar billige das Bundesarbeitsgericht das Punktesystem. Derzeit sei dies aber mit Blick auf die „katastrophalen Geburtenraten“ nicht zu verantworten. (Az.: 8 Ca 2824/04)