: Parteien müssen Strafe zahlen
Sozial- und Christdemokraten werden wegen nicht verbuchter Spenden zur Kasse gebeten. SPD unterliegt vor dem Verwaltungsgericht, CDU zieht ihre Klage zurück
BERLIN dpa/taz ■ Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Recht eine Strafzahlung von mehr als einer dreiviertel Million Euro gegen die SPD verhängt. Die Spenden eines Wuppertaler Bauunternehmers von rund 500.000 Mark (255.646 Euro) seien im Rechenschaftsbericht der Bundespartei für 1999 nicht richtig deklariert gewesen, urteilte das Gericht am Dienstag. Mit dem Geld wurde der Kommunalwahlkampf des damaligen SPD-Oberbürgermeisters Hans Kremendahl finanziert.
Auch die CDU wird zur Kasse gebeten. Die Berliner Christdemokraten müssen für nicht verbuchte Spenden an den damaligen Fraktionschef Klaus Landowsky rund 23.000 Euro Strafe zahlen. Die Bundes-CDU zog gestern vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen einen entsprechenden Strafbescheid von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) zurück. Die CDU hatte argumentiert, die zulässige Frist für die Verhängung der Strafen sei im Jahr 2005 überschritten worden. Das Gericht hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Klage wenig Erfolgsaussichten habe.
Landowsky hatte im Jahr 1995 eine Spende an die CDU in Höhe von 40.000 Mark (20.520 Euro) in bar angenommen – je 20.000 Mark von den Aubis-Immobilienmanagern Christian Neuling und Klaus Wienhold. Mit der Summe blieben beide genau unterhalb der Grenze, ab der damals Parteispenden öffentlich gemacht werden mussten. Weil Neuling aber in jenem Jahr –möglicherweise aus Versehen –2.800 Mark an den CDU-Kreisverband Berlin-Wedding spendete, überschritt er die zulässige Höchstsumme. Dennoch wurde seine Spende im Rechenschaftsbericht der Partei nicht angegeben. Die Aubis-Spende löste den Berliner Bankenskandal aus, darüber zerbrach die große Koalition in Berlin.