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Archiv-Artikel

Stallzwang in NRW

Noch neun Wochen gilt in drei Regionen Nordrhein-Westfalens der Stallzwang für Puten, Gänse, Enten und Hühner in der Nähe der Rast- und Nistplätze von Zugvögeln. Am Niederrhein, in drei Orten des Westmünsterlandes und im Raum Petershagen sind 150 gewerbliche Betriebe der Kreisen Wesel, Kleve, Borken und Minden-Lübbecke betroffen – rund 35.0000 Tiere. Weil europaweit jedoch bislang kein einziges Tier von dem Erreger befallen ist, schütteln Fachleute den Kopf: „Am Vogelzug nehmen nur gesunde und leistungsstarke Tiere teil“, sagt etwa Ortrud Werner vom Nationalen Referenzlabor für Vogelgrippe – befallene Tiere schafften es gar nicht erst bis Deutschland. Und in Russland ist eine Ausbreitung nach Westen auch nicht bekannt geworden. Es sei sehr fraglich, ob erkrankte Tiere tatsächlich das Virus über den Vogelzug einschleppen könnten. Auch der Deutsche Tierschutzbund hält die Maßnahmen für verfrüht. „Das Gefährdungspotenzial durch Wander-Zugvögel ist wissenschaftlich nicht belegt“, sagt der Präsident des Tierschutzbundes, Wolfgang Apel. TAZ/DPA