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Bauspar-DarlehenBundesgerichtshof kippt Kontogebühren

KARLSRUHE | Bausparkassen dürfen für die von ihnen vergebenen Darlehen keine Kontogebühr erheben. Damit wälzen sie eigenen Aufwand unzulässig gesondert auf die Kunden ab, entschied der Bundesgerichtshof gestern. In aktuellen Fall geht es um eine Geschäftsklausel der Bausparkasse Badenia. Danach wurde je Bauspardarlehen „über die Zinsen und Tilgung hinaus“ eine Kontogebühr von 9,48 Euro jährlich fällig. Die Verbraucherzentrale NRW hielt dies für unzulässig und klagte. Der BGH ihr nun Recht. (afp)

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