: Bankdaten-Export in die USA
ANTITERRORPOLITIK EU verspricht US-Behörden freien Zugriff auf europäische Kontoauszüge. Bundesregierung will aber gegen das Abkommen stimmen
BRÜSSEL taz | Ob Dauerauftrag, Rentenerhöhung oder Überziehungskredit – US-Terrorfahnder sollen unbegrenzt auf Kontodaten europäischer Kunden zugreifen dürfen. So sieht es ein Abkommen vor, das die schwedische EU-Ratspräsidentschaft mit den USA ausgehandelt hat.
Schon heute haben die US-Ermittler Zugriff auf alle Daten, die auf der Datenbank des belgischen Bankunternehmens Swift in Virginia gelagert sind, das internationale Bankgeschäfte für europäische Banken abwickelt. Die USA berufen sich auf US-Recht, nach dem Beweismittel unter Strafandrohung eingetrieben werden können.
Als der Datenskandal vor drei Jahren bekannt wurde, hatte sich das Europaparlament damit befasst. Das Unternehmen Swift hatte angekündigt, seine Datenbank in die Schweiz zu verlagern. Der Umzug wird im kommenden Frühjahr abgeschlossen sein. Doch die EU-Außenminister beschlossen vergangenen Juli, die Daten weiterhin auf freiwilliger Basis zu übermitteln. Zwar wurden nicht alle Bedingungen, die im Verhandlungsauftrag enthalten waren, erfüllt, doch die schwedische Ratspräsidentschaft will das Abkommen dennoch rasch abschließen, da sonst eine Sicherheitslücke entstehe. Zu weiteren Zugeständnissen seien die USA nicht bereit.
Mehrere EU-Länder, darunter Deutschland, wollen aber beim Justizministerrat am 30. November dagegen stimmen. Damit wäre der Vertrag zunächst gescheitert, da er von den EU-Regierungen einstimmig abgesegnet werden muss. Vom 1. Dezember an darf das EU-Parlament bei der Antiterrorgesetzgebung mitentscheiden. DPS
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