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Archiv-Artikel

Nicht in den Knast

TIERE Bei Misshandlung höchstens Geldstrafen

Von mnz

In den vergangenen fünf Jahren waren bei der Staatsanwaltschaft gegen 195 Personen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anhängig. Das geht aus einer Senatsantwort auf eine SPD-Anfrage hervor.

In 52 Fällen kam es zu Verurteilungen – in aller Regel waren das Geldstrafen, deren Höhe allerdings unbekannt ist. Eine Freiheitsstrafe wurde jedoch in keinem Fall verhängt. 2011 gingen 37 neue Verfahren ein, 18 wurden aus verschiedenen Gründen eingestellt. In den Jahren zuvor bewegten sich die Zahlen in ähnlichen Größenordnungen. In der Statistik tauchen jedoch solche Fälle nicht auf, in denen es neben der Misshandlung von Tieren auch um andere Delikte geht, die härter bestraft werden.

Bei der Polizei in Bremen und Bremerhaven gibt es spezielle Zuständigkeiten für den Tierschutz, bei der Staatsanwaltschaft wird das unter Umweltschutz subsumiert. Daneben gibt es in Bremen seit ein paar Monaten einen „Runden Tisch“ Tierschutz. mnz