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Archiv-Artikel

Kündigung wegen Kokain korrekt

Die Kündigung eines Busfahrers wegen des Verdachts auf Drogeneinfluss im Dienst war berechtigt. Das Arbeitsgericht Berlin wies am Mittwoch eine entsprechende Klage des 32-Jährigen gegen seine fristlose Entlassung zurück. Es erscheine nicht ausgeschlossen, dass es genügend Anhaltspunkte gebe, um eine Verdachtskündigung auszusprechen, hatte die Richterin im Verfahren geäußert. Weitere Urteilsgründe lagen am Mittwoch zunächst nicht vor.

Dem Busfahrer war im August dieses Jahres fristlos gekündigt worden, nachdem in einem Drogen-Schnelltest Kokainkonsum nachgewiesen worden war. Der Test wurde durchgeführt, weil sich Fahrgäste über die auffällige Fahrweise des Mannes bei der Polizei beschwert hatten. (dapd)