piwik no script img

Archiv-Artikel

Vorsorge gegen Schrottimmobilien

VERBRAUCHER Beim Kauf von Immobilien soll die Einhaltung der Bedenkzeit besser kontrolliert werden

Beim Immobilienkauf sollen Verbraucher besser vor Überrumpelungsmethoden zweifelhafter Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei-Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln eines Kaufvertrags beim Notar besser kontrolliert werden, wie eine vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte Initiative vorsieht. Die Länderkammer will am Freitag darüber abstimmen, ob der Vorstoß als Gesetzentwurf an den Bundestag weitergegeben werden soll. Die zuständigen Bundesratsausschüsse empfehlen es. Der Vorstoß soll Geschäfte mit „Schrottimmobilien“ eindämmen, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.

Vertrag vom Notar

Konkret soll festgeschrieben werden, dass der Notar selbst dafür sorgt, den Vertragstext zwei Wochen vor dem Beurkunden an den Käufer zu geben. Bisher kann dies auch ein Vertriebsmitarbeiter oder ein Bauträger übernehmen. Notare können dadurch aber teils nicht sicher beurteilen, ob die Frist eingehalten wurde. Durch diese Schutzlücke „wird die Taktik gewisser Verkäufer erst ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit den Verbraucher für diesen oft überraschend und unter Vorspiegelung eines kurzfristigen Entscheidungsdrucks zum Abschluss eines Kaufvertrags zu bestimmen“, heißt es in der Begründung.

Außerdem würde durch diese Regelung für Verbraucher klargestellt, dass der Notar und nicht der Anbieter Ansprechpartner für den Vertrag sei. Für Kunden soll die erweiterte Rolle von Notaren keine Mehrkosten bringen. Die Berliner Initiative sieht zudem vor, dass Notare bei wiederholten und schweren Verstößen gegen die Vorgaben ihr Amt aufs Spiel setzen.

In mehreren Regionen Deutschlands, darunter Berlin, sind Fälle bekannt geworden, in denen Käufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar gebracht und unterschrieben Kaufverträge, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben. Der Vorgänger von Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU), Michael Braun (ebenfalls CDU), hatte nach nur wenigen Tagen als Justizsenator um seine Entlassung gebeten. Frühere Klienten und Kollegen hatten ihn beschuldigt, als Notar in Beurkundungen derartiger Geschäfte verwickelt gewesen zu sein. Das Landgericht hat ihm aber inzwischen bestätigt, keine strafrechtlich relevanten Handlungen begangen zu haben. (dpa)