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Nach dem Hungertod von rund 5.000 Legehennen hat das Amtsgericht Vechta einen Landwirt aus dem Kreis Osnabrück zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann habe vorsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, sagte die Richterin am Montag. Aus wirtschaftlicher Not habe er kein Futter mehr kaufen können, vor der Situation aber den Kopf in den Sand gesteckt. Die Folgen hätten ihm allerdings klar sein müssen. Veterinäre des Landkreises Vechta hatten im Februar und März vergangenen Jahres in zwei von dem Mann gepachteten Ställen zusammen die verendeten Tiere entdeckt. +++ Gut ein Jahrnach dem Start der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen zieht die Ombudsfrau Samiah El Samadoni eine positive Bilanz. Insgesamt hätten sie und ihr Team im vergangenen Jahr 194 Eingaben entgegen genommen, sagte El Samadoni. Unter den Anrufern waren auch 21 betroffene Mädchen und Jungen. Das Beratungsangebot war als Reaktion auf die Vorfälle in den Friesenhof-Mädchenheimen eingerichtet worden. +++ Mit acht Prozent Gehaltszuschlagwill Niedersachsen ausgewählte Polizisten dazu bewegen, über das reguläre Ruhestandsalter von 62 Jahren hinaus im Dienst zu bleiben. Vorgesehen sind zunächst 50 solcher Stellen. Laut der aktuellen Gehaltstabelle erhält ein Hauptkommissar in der höchsten Dienstaltersstufe ohne Zulagen 3.953 Euro im Monat. +++

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