: Haftstrafe für Tramfahrerin
Nach dem Unfalltod eines 54-jährigen Fußgängers im Januar 2004 hat das Amtsgericht Tiergarten eine damalige Straßenbahnfahrerin wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Durch Unachtsamkeit und die Missachtung von Warnungen eines Fahrgastes habe die 44-jährige BVG-Angestellte die Sorgfaltspflicht schwer verletzt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagte muss außerdem 2.400 Euro Buße zahlen. Sie hatte die Vorwürfe bestritten und Freispruch verlangt. Der Familienvater war stark alkoholisiert an einer Haltestelle auf die Straßenbahn zugetorkelt und zwischen zwei Wagen geraten. Er wurde 100 Meter mitgeschleift und überrollt. Der Vater einer 14-jährigen Tochter hatte sich laut Gericht an jenem Tag aus Freude betrunken, weil sich der Verdacht auf Krebs nicht bestätigt hatte. DPA