: Gericht: Koizumi bricht Verfassung
TOKIO ap ■ Die Besuche von Japans Ministerpräsident Junichiro Koizumi am umstrittenen Yasukuni-Schrein sind nach einem gestern veröffentlichten Gerichtsurteil verfassungswidrig. Koizumi verstoße damit gegen den Grundsatz der Trennung von Staat und Religion, entschied der Hohe Gerichtshof von Osaka. Damit widersprach er einem erst am Donnerstag in Tokio ergangenen Urteil, dem zufolge Koizumi den Schrein als Privatmann und nicht in der Eigenschaft als Ministerpräsident besuchte. Im Yasukuni-Schrein werden 2,5 Millionen japanische Kriegstote geehrt, darunter hingerichtete Kriegsverbrecher. Dortige Besuche japanischer Politiker rufen daher Proteste in seinerzeit von Japan besetzten Nachbarstaaten hervor. Geklagt hatten in Osaka unter anderem Angehörige von taiwanischen Soldaten, die im Zweiten Weltkrieg an der Seite Japans hatten kämpfen müssen und gegen den Willen ihrer Familien in Yasukuni beigesetzt wurden. Entschädigungsforderungen wies das Gericht allerdings ab.