: „Vergessene“ Berufsverbote
Als Bundeskanzler Willy Brandt und die Regierungschefs der Bundesländer 1972 den sogenannten Radikalenerlass beschlossen, hatte das schwerwiegende Folgen: Bundesweit wurden in den folgenden Jahren rund 1,4 Millionen Personen überprüft und circa 1.100 von ihnen der Eintritt in den oder das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt. Betroffen waren nicht nur Mitglieder „radikaler“ Parteien, sondern auch parteilose Personen. Um dieses unrühmliche Kapitel bundesdeutscher Nachkriegsgeschichte vor dem Vergessen zu bewahren und vor allem die jüngere Generation über den Radikalenerlass und seine Auswirkungen zu informieren, wird am Donnerstag im Haus der Demokratie und Menschenrechte eine Ausstellung zum Thema eröffnet, die auch die parallel verlaufene Entwicklung der Inlandsgeheimdienste beleuchtet. Diese lieferten den Behörden durch Bespitzelung Grundlagen für Kriminalisierung und dann auch für die Berufsverbote.Donnerstag, 12. JanuarGreifswalder Str. 4, 19 Uhr. Bis 8. Februar. Mo.–Sa. von 10 bis 17 Uhr geöffnet
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