: 16-Jährige sollen wählen dürfen
WAHLRECHT Ein Antrag der Grünen findet Unterstützung von Linkspartei und SPD. Deren Stimmen reichen für eine Verfassungsänderung im Januar. Nur die CDU will bei der Volljährigkeit bleiben
Schon bei den nächsten Wahlen für die Bezirksversammlungen im Jahr 2014 und für die Bürgerschaftswahlen 2015 sollen Jugendliche ab 16 Jahren mitwählen dürfen. Auf eine entsprechende Wahlrechtsänderung haben sich Grüne, Linke und SPD am Freitag im Verfassungsausschuss geeinigt. Die drei Parteien verfügen über 85 der 121 Sitze im Parlament. „Das reicht für eine Verfassungsänderung“, sagte Grünen-Sprecher Jan Dube. Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit, also 81 Stimmen. Die FDP-Fraktion stellt ihren Abgeordneten frei, wie sie abstimmen. Dagegen ist nur die CDU-Fraktion.
„Aus unserer Sicht ist es nicht richtig, die Wählbarkeit vom Wahlalter abzukoppeln“, sagt CDU-Politiker André Trepoll. Die Volljährigkeit sei ein guter Fixpunkt bei der Festlegung des Wahlalters, da sie „gewisse Rechte und Pflichten“ verbinde. „Weshalb sollten Jugendliche mit 16 Jahren wählen dürfen, aber der Kauf von Zigaretten wird ihnen verboten?“, fragt Trepoll.
Das Wahlrecht ab 16 war bereits im April 2011 von den Grünen angeregt worden und Thema einer Expertenanhörung im Ausschuss. Danach zeigten sich Linke, SPD und Grüne davon überzeugt, dass Jugendliche in der Lage sind, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. In Bremen, wo im Mai 2011 erstmals rund 10.000 Teenager wählen durften, lag die Beteilung bei den 16- bis 20-Jährigen bei 48,6 Prozent und damit über der Beteilung der 21- bis 25-Jährigen. In Hamburg rechnet man mit 25.500 zusätzlichen Wählern.
Für „gelebte Demokratie“ sei das frühere Wahlalter eine „richtungsweisende Entscheidung“, sagt SPD-Politikerin Barbara Duden. Sie sei auch ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit, finden Grüne und Linke. Schließlich treffe die Politik wichtige Entscheidungen zu Lasten der Jugend wie die Verkürzung von Ausbildungszeiten.
CDU-Politiker Trepoll verweist darauf, dass 16-Jährige bereist seit 2006 als „zugewählte Bürger“ in Bezirksgremien mitarbeiten dürften und dieses Instrument bisher „wenig genutzt“ werde. Allerdings ist es wohl kaum bekannt. KAJ