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Archiv-Artikel

Isst du noch oder rauchst du schon?

NICHTRAUCHERSCHUTZ Hamburgs schwarz-grüne Koalition einigt sich auf ein neues Passivraucherschutzgesetz ab 2010. Der Kernpunkt der Regelung lautet: Wo gegessen wird, darf nicht mehr geraucht werden

Nichtraucherschutz

■ Historisch: Hamburg war das erste Bundesland, das den Nichtraucherschutz festschrieb – im Juli 2007 durch einen einstimmigen Bürgerschaftsbeschluss zum „Passivraucherschutzgesetz“.

■ Zukünftig: Nicht angetastet wird das Rauchverbot in öffentlichen Räumen wie Behörden, Gerichten, Heimen, Krankenhäusern, Schulen und Hochschulen.

Monatelang stritten sie miteinander, die schwarzen und grünen Koalitionspartner in Hamburg – jetzt können sie die Friedenspfeife rauchen. Fragt sich nur wo? Denn die umkämpfte Einigung beim neuen Passivraucherschutzgesetz, dass am 1. Januar in Kraft treten soll, erlaubt künftig in Restaurants und Bistros keinen blauen Dunst mehr. Kernpunkt der Regelung: Wo gegessen wird, wird nicht gequalmt. Da aber wo wo nur getrunken wird, ist die Zigarette in Zukunft wieder erlaubt.

In allen Bars, Kneipen und Restaurants, die zubereitete Speisen anbieten, herrscht in Zukunft absolutes Rauchverbot. Separate Raucherräume wird es nicht mehr geben und auch so genannte Raucherclubs werden nicht mehr geduldet. Dabei gilt schon der Toast Hawai als zubereitete Speise, nur die Portion Salzstangen darf auch weiter in nikotinhaltiger Umgebung genossen werden.

Ausgenommen vom Rauchverbot sind Gaststätten, in denen nur Getränke serviert werden. Sind sie kleiner als 75 Quadratmeter, darf hier überall geraucht werden. Sind sie größer, nur in einem abgeschlossenen Raucherraum, der kleiner sein muss als die Nichtraucherzone. Jugendliche haben keinen Zutritt zu den Raucherräumen – erst ab 18 Jahren ist der Zutritt gestattet.

Das Gesetz, das Anfang Dezember in der Bürgerschaft verabschiedet werden soll, hat noch einige Regelungslücken. So konnte GAL-Pressesprecher Jan Dube auch nach internen Konsultationen nicht die Frage beantworten, was für Kneipen gilt, die etwa um 22 Uhr ihre Küche schließen, aber noch bis nach Mitternacht Getränke servieren. „Solche Fragen müssen wir noch ausgestalten“, sagt Daube. Entweder gilt auch hier ein totales Rauchverbot, oder der Wirt muss in Zukunft seinen Gästen die Frage stellen: „Esst ihr noch oder raucht ihr schon?“

Pech haben auch die Kneipen, die aufgrund der früheren Nichtraucherregel in die bauliche Abschottung von Raucherräumen investierten. Sie müssen entweder ihre Speisekarte einmotten – oder können ihre baulichen Konstruktionen dem Vorschlaghammer übereignen.

Die Koalitionäre zeigten sich mit dem von ihnen gefundenen Kompromiss erwartungsgemäß zufrieden. „Gewünscht hätten wir ein absolutes Rauchverbot“, räumte GAL-Fraktionschef Jens Kerstan ein, doch ohne Neureglung hätte auch in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern ab Neujahr wieder hemmungslos gequalmt werden können. Deshalb habe die GAL der „vernünftigen Regelung, die in weiten Teilen unseren Vorstellungen entspricht, zugestimmt“, so Kerstan.

Auch der CDU-Gesundheitsexperte Harald Krüger pries die „ausgewogene Lösung“, die „den verschiedenen Interessenlagen so weit wie es geht gerecht“ werde. MARCO CARINI