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Archiv-Artikel

Kieler Landtag will Wahlgesetz ändern

GESETZENTWURF Die Grünen schlagen vor, die Deckelung der Ausgleichsmandate abzuschaffen

Nach dem umstrittenen Ergebnis der Landtagswahl will das schleswig-holsteinische Parlament das Wahlgesetz ändern, unklar ist aber, wie. „Die Sitzverteilung gibt den Wählerauftrag nicht wieder“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete Thorsten Fürter am Donnerstag in Kiel. Seine Partei hat in einem Gesetzentwurf unter anderem vorgeschlagen, die Deckelung der Ausgleichsmandate abzuschaffen und die Zahl der Wahlkreise von 40 auf 30 zu verringern. Die Abgeordneten beschlossen, den Entwurf in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

Die Grünen bemängelten, dass CDU und FDP bei der Wahl am 27. September rund 27.500 Stimmen weniger erhalten hätten als SPD, Grüne, Linke und SSW zusammen, aber trotzdem über eine Mehrheit von drei Mandaten im Parlament verfügten. Das bedeute einen „Totalschaden der Demokratie“, sagte Fürter. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki verteidigte das Wahlergebnis. „Diese Parlamentsmehrheit ist nicht nur legal, sondern auch legitim.“ Dennoch will die FDP – wie im Koalitionsvertrag mit der CDU beschlossen – das Wahlgesetz ändern.

Bei der Landtagswahl hatten CDU und FDP die Mehrheit nur deshalb errungen, weil drei Überhangmandate der CDU nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert wurden. Eine solche Deckelung sieht das Wahlgesetz vor. Grüne und SSW haben gegen das Gesetz eine Normenkontrollklage eingereicht. (dpa)