: Wegen Wurst entlassen
Die Caritas in Hannover hat eine schwerbehinderte Pflegehelferin entlassen, weil sie eine Portion Teewurst aus der Heimküche gegessen hat. Die Körperbehinderte klage gegen ihre fristlose Kündigung, teilte das Arbeitsgericht am Donnerstag mit. Die Pflegehelferin habe die Wurst gegessen, obwohl es die Caritas verboten habe, dass sich das Personal in der Küche des Heimes selbst bediene. Der Vorwurf an sich sei unstrittig, sagte der Anwalt des Heimbetreibers. Obwohl die Wurst nur einen geringen Wert habe, sei das Verhalten der Pflegerin nicht akzeptabel. Das Gericht verhandelt am 1. Dezember über den Fall. (dpa)