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Archiv-Artikel

Ex-RAF-Mitglied Verena Becker will raus aus der U-Haft

RAF Der Anwalt der ehemaligen Terroristin sieht weder dringenden Tatverdacht noch Fluchtgefahr

BERLIN taz | Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat eine Haftbeschwerde eingelegt. Die Bundesanwaltschaft spricht sich jedoch für eine Fortsetzung der Untersuchungshaft aus. Voraussichtlich Anfang Dezember wird der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof über die Fortdauer der U-Haft entscheiden.

Becker war im August festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft hat den dringenden Tatverdacht, dass Becker an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt war. Sie soll zumindest die Bekennerschreiben frankiert und zugeklebt haben, worauf neue DNA-Untersuchungen hindeuten. Sie könnte deshalb als Mittäterin wegen Mordes angeklagt werden. Bisher war sie wegen dieses Vorwurfs nicht angeklagt worden. Dass Becker persönlich Buback erschossen hat, was dessen Sohn Michael Buback vermutet, ist für die Bundesanwaltschaft bisher nicht bewiesen.

Die von Beckers Anwalt Walter Venedey formulierte Haftbeschwerde bestreitet sowohl den dringenden Tatverdacht wie auch eine mögliche Fluchtgefahr. Außerdem macht der Anwalt gesundheitliche Probleme der 57-Jährigen geltend. Nach Medieninformationen leidet Becker unter einer seltenen Krankheit, die die Tränen- und Speicheldrüsen beeinträchtigt.

Die Bundesanwaltschaft hat in einer Stellungnahme vom Mittwoch den Antrag zurückgewiesen. Sie geht weiterhin von dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr aus und stützt sich wohl vor allem auf Unterlagen Beckers, die bei einer Hausdurchsuchung im August sichergestellt wurden. Dort reflektierte Becker ihr bisheriges Leben und schrieb Sätze wie: „natürlich würde ich es heute nicht wieder tun“ – ohne dass klar wird, was sie konkret damit meint. Auch eine „Ortsveränderung“ wurde erwähnt. Becker pflegt die esoterisch gefärbte Selbsterfahrungstechnik des „Intuitiven Schreibens“. Dabei werden Gedanken spontan niedergeschrieben, weil so angeblich die innere Stimme zu Wort komme.

Noch nicht abschließend entschieden ist, ob die Aussagen, die Becker Anfang der 80er-Jahre beim Verfassungsschutz machte, entsperrt werden. Die Bundesanwaltschaft hat im Oktober zum dritten Mal beantragt, die Akten gerichtsverwertbar zu machen. Ex-Innenminister Schäuble begründete die Sperrung mit dem einst zugesagten Informantenschutz. Ob sich sein Nachfolger Thomas de Maizière neu positioniert, wird mit Spannung erwartet. Anders als von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gemeldet, hat Becker nicht die Entsperrung ihrer damaligen Aussagen beantragt. CHRISTIAN RATH