Gericht prüft Schutz-Urteile

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig prüft den Umgang mit nicht verfolgten syrischen Flüchtlingen. So habe das Verwaltungsgericht einem Syrer den vollen Flüchtlingsstatus zuerkannt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Dagegen habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Berufung eingelegt: Aus Sicht der Nürnberger Behörde verdienen solche Menschen nur subsidiären Schutz, der unter anderem ein kürzeres Aufenthaltsrecht bedeutet. Neben diesem Verfahren, das am 23. November eröffnet wird, lägen dem Gericht 33 weitere Berufungsklagen des Bamf vor. (dpa/taz)