Auschwitzprozess in Neubrandenburg: Prozess soll nicht mehr stattfinden
Im Verfahren gegen einen Ex-SS-Mann gilt der Richter als befangen und soll gehen. Die Hauptverhandlung droht nun zu scheitern.
Dem Angeklagten wird die Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen vorgeworfen, begangen im August und September 1944 im Vernichtungslager Auschwitz. Er soll durch seine Tätigkeit den industriellen Massenmord unterstützt haben, heißt es in der Anklage.
Erstmals war Zafke selbst im Prozess anwesend. Bisher hatte er sich wegen angeblicher Gesundheitsprobleme entschuldigen lassen. Zafke wurde in Begleitung eines seiner Söhne im Rollstuhl in das Gericht gebracht.
Der Vorsitzende Richter des Verfahrens behandelte anschließend die Frage der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Schon 2015 hatte das Gericht in Neubrandenburg diese verneint. Erst ein Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock zwang die Kammer zur Hauptverhandlung. Am Montag gestattete der Richter es dem Gutachter nicht, sein Gutachten vorzutragen, aus dem hervorgeht, dass Zafke offenbar verhandlungsfähig ist. Vielmehr befragte er diesen und suchte nach Widersprüchen.
Die Nebenkläger und, höchst ungewöhnlich, auch die Staatsanwaltschaft beantragten, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Dabei kam auch zur Sprache, dass der Richter im März diesen Jahres den Angeklagten zu Hause besucht hatte. Eine entsprechende dienstliche Eintragung in die Prozessakten verweigert der Richter bis heute.
Man habe jede Hoffnung aufgegeben, mit ihm jemals zu einer Hauptverhandlung zu kommen, „die nicht zur Farce verkommt“, heißt es in einer Erklärung der Nebenkläger. Die Kammer muss nun ohne Beteiligung des Richters über diesen Antrag entscheiden.
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