KIRCHLICHE KLINIK : Ver.di darf um Mitglieder werben
ERFURT | Die Kirche muss Mitgliederwerbung von Gewerkschaften in ihren betrieblichen Einrichtungen akzeptieren. Dies geht aus einem jetzt beim Bundesarbeitsgericht abgeschlossenen Verfahren hervor. Demnach hat die beklagte Diakonie-Klinik in Schwäbisch Hall einen Tag vor der Verhandlung Ver.di das Recht auf Mitgliederwerbung zugesprochen. Zuvor hatte sie auf ihr kirchliches Selbstbestimmungsrecht verwiesen, wonach die Kirche ihre Arbeitsverhältnisse selbst regeln dürfe. (epd)